Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
mxw-it, Inhaber Maximilian Wiese
Am Jördenberg 9a, 23812 Wahlstedt (nachfolgend „Auftragnehmer")
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Softwareentwicklungs-, Beratungs- und damit zusammenhängende Leistungen (§§ 2 bis 12) sowie über die Nutzung der Anwendung CitedBy im Rahmen eines Abonnements (§ 13).
(2) Für Leistungen nach §§ 2 bis 12 gelten diese AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) werden solche Verträge nur auf Grundlage individueller Vereinbarungen geschlossen.
(3) § 13 dieser AGB gilt für Abonnements der Anwendung CitedBy und damit sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für gleichartige künftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt), Unterzeichnung eines Angebots durch beide Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige schriftliche Leistungsbeschreibung (Angebot, Lastenheft/Pflichtenheft oder Projektvereinbarung).
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Entwicklung von Web-, Mobile- und Desktop-Anwendungen, Integration von KI-/LLM-Funktionalitäten, technische Beratung sowie Wartung und Pflege.
(2) Ob eine Leistung als Werkvertrag (geschuldeter Erfolg, z. B. Erstellung einer definierten Software) oder als Dienstvertrag (Tätigwerden, z. B. Beratung, Entwicklung nach Aufwand) erbracht wird, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer erbringen zu lassen. Er bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die Einhaltung des bei Vertragsschluss aktuellen, allgemein anerkannten Stands der Technik. Eine bestimmte Kompatibilität mit künftigen Betriebssystem-, Browser- oder Plattformversionen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Daten) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er zur Nutzung berechtigt ist. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung dieser Inhalte beruhen.
(3) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich berechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung (Festpreis oder Vergütung nach Aufwand). Ist nichts vereinbart, gilt die übliche Vergütung.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft während der Vertragslaufzeit, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen. Für Abonnements nach § 13 dieser AGB gilt dies nicht: Dort rechnet Paddle als Vertragspartner ab und weist die anfallende Umsatzsteuer nach den für Sie geltenden Vorschriften selbst aus.
(3) Bei Projekten mit einem Volumen über 5.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen (in der Regel: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Erreichen eines vereinbarten Meilensteins, Rest bei Abnahme bzw. Lieferung).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei höherer Gewalt und sonstigen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Ausfall von Infrastruktur- oder Cloud-Diensten Dritter, Krankheit) verlängern sich Fristen angemessen.
§ 7 Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das fertiggestellte Werk zur Abnahme bereit und fordert ihn unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs (Absatz 2) zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete, wesentliche Mängel in Textform.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt, das Werk produktiv nutzt oder die Abnahme ohne Angabe von Mängeln verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(4) Teilabnahmen für abgeschlossene Teilleistungen (Meilensteine) sind zulässig.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Übertragung von Quellcode-Verwertungsrechten bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung steht dem Auftraggeber ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht nur zu Test- und Abnahmezwecken zu.
(3) Vom Auftragnehmer eingesetzte vorbestehende eigene Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks und Know-how („Vorbestehende Werke") bleiben dessen Eigentum; hieran erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
(4) Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer weist wesentliche verwendete Komponenten auf Anfrage aus.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in anonymisierter oder — mit Zustimmung des Auftraggebers — namentlicher Form als Referenz zu nennen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form (Beschreibung, Reproduktionsschritte) in Textform zu melden.
(3) Der Auftragnehmer leistet Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach § 10) zu.
(4) Keine Mängelansprüche bestehen bei Fehlern, die auf unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, oder auf einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Systemumgebung beruhen.
(5) Für Dienstleistungen (z. B. Beratung, agile Entwicklung nach Aufwand) wird ein fachgerechtes Tätigwerden geschuldet; ein bestimmter Erfolg ist insoweit nicht geschuldet.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Pflicht besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Abonnements der Anwendung CitedBy
(1) Gegenstand des Abonnements ist die Nutzung der Anwendung CitedBy. Sie prüft, ob und wie ein Unternehmen in den Antworten großer KI-Sprachmodelle vorkommt, und erstellt daraus Berichte. Der jeweilige Leistungsumfang, insbesondere Anzahl der Prüffragen und Modelle, Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung und das Kontingent selbst gestarteter Prüfungen, ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Tarifübersicht.
(2) Der Zahlungs- und Abonnementvertrag kommt nicht mit dem Auftragnehmer zustande, sondern mit Paddle. Paddle tritt als Merchant of Record auf; es gelten insoweit die Bedingungen von Paddle, auf die im Bezahlvorgang hingewiesen wird. Rechnungen, Zahlungsmittel, Kündigung und Erstattungen wickeln Sie über das Kundenportal von Paddle ab, das Sie in Ihrem Konto erreichen. Der Auftragnehmer erbringt die abonnierte Leistung.
(3) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich abgerechnet. Es kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bis dahin bleibt der Zugang bestehen.
(4) Ein etwaiges Widerrufsrecht von Verbrauchern richtet sich nach den Bedingungen von Paddle als Vertragspartner des Kaufvertrags. Paddle informiert darüber im Bestellvorgang.
(5) Die Anwendung befindet sich in einer Beta-Phase. Funktionen, Umfang und Darstellung können sich weiterentwickeln, solange der vertraglich zugesagte Kern der Leistung erhalten bleibt.
(6) Antworten von KI-Sprachmodellen sind nicht deterministisch: dieselbe Frage kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich beantwortet werden. Der ausgewiesene Score ist ein Trendwert über viele Abfragen und keine exakte Einzelmessung. Der Auftragnehmer schuldet die vertragsgemäße Durchführung der Prüfungen und die Bereitstellung der Berichte, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis, eine bestimmte Platzierung oder eine Verbesserung der Sichtbarkeit des Auftraggebers. Die enthaltenen Handlungsempfehlungen sind keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
(7) Die wiederkehrende Prüfung setzt voraus, dass der Auftraggeber die dafür nötigen Angaben zu Unternehmen, Branche und Ort in seinem Konto hinterlegt. Ohne diese Angaben kann die Prüfung nicht durchgeführt werden; ein Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
(8) Die Kontingente selbst gestarteter Prüfungen dienen dem Schutz vor unverhältnismäßiger Inanspruchnahme. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sie mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, und wird den Auftraggeber darüber vorab informieren, wenn sich der Umfang der Leistung dadurch verringert.
(9) Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer ist auf die Verfügbarkeit der eingesetzten KI-Dienste und Infrastrukturanbieter angewiesen; deren Ausfälle hat er nicht zu vertreten. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(10) Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Abonnements gilt die Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026